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Der Frage, „wie entwickle ich eine Kanzleistrategie?“ sind wir mit Leo Staub bereits in den beiden vergangenen Ausgaben unseres Blogs nachgegangen. Aufsetzend auf seine zentralen Handlungsaufrufe (Teil 1) und eine definierte Marktstruktur (Teil 2) empfiehlt er ein bestimmtes strategisches Vorgehen. Möchten Sie diesen Prozess einmal mit Ihren Praxiserfahrungen abgleichen?

Am Anfang steht danach die Unterscheidung zwischen dem Blick nach außen (Risiken/Chancen) und dem Blick nach innen (Schwächen/Stärken), dem sich in der Tat jede Unternehmung regelmäßig aussetzen sollte – das ist nichts anderes als eine schlichte SWOT-Analyse. Aus einer begrenzten Zahl von Stichpunkten sind abschließend Schlüsselfragen zu entwickeln, daraus folgen Visionen und Strategien sowie deren Implementierung und Controlling. Soweit, so gut. Und, tatsächlich, da finden sich solche chicen Mission Statements wie die vom „proaktiven, vorausschauenden, kostengünstigen und schnellen Rechtsrat, um das Geschäft unseres Mandanten zu fördern“.

Aber ist das nicht ähnlich originell wie die Antwort, die mir jüngst der Partner einer Frankfurter Wirtschaftskanzlei auf die Frage nach deren Alleinstellungsmerkmal gab: „Wir sind international ausgerichtet, wir haben gute Leute, und wir sind nett“? Geht das auch genauer? Und was, wenn nicht? Worin liegt denn der eigentliche Hund begraben: Darin, dass man des Pudels Kern präziser erforschen muss (Was zeichnet unsere! Sozietät aus? Wo ist unser! Markt?)? Oder soll hier gar etwas mit Gewalt systematisiert werden, das sich für einen strategischen Angang gar nicht eignet? Ich persönlich glaube das zwar nicht, bin aber gespannt auch auf anderslautende An- und Einsichten.

Ihre

Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung

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