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Zu den beeindruckendsten Anekdoten aus meiner Studienzeit zählte der Bericht einer Freundin meiner Eltern. Die Dame war Leitende Oberstaatsanwältin und hatte in einem Totschlagsprozess gerade eine mäßig hohe Freiheitsstrafe für einen recht selbstbewussten Angeklagten gefordert. Der, nach seinem letzten Wort befragt, antwortete, das mit den dreieinhalb Jahren gehe in Ordnung. „Aber“, so setzte er nach, „nich‘ von die Puppe da!“.

Nr. 1 verhandelt nur mit Nr. 1 – die Japaner haben für dieses Phänomen einen eigenen Begriff geschaffen, das „Ichiban“-System. Tatsächlich fällt auch im Anwaltsgeschäft auf, dass es mittelständische Kanzleien oft gar nicht erst auf die Panels von Großkonzernen schaffen, die Aufträge „verpitchen“ – von Höchstspezialisierungen einmal abgesehen. Von einem bekannten Rechtsberater der Verteidigungsindustrie wird berichtet, er könne sich vor Vergabeverfahren kaum retten, sei er doch Oberstleutnant der Reserve.

Aber es geht auch eine Nummer kleiner: Sie sind ein ausgewiesener Praktiker, aber es fehlt Ihnen der Doktortitel. Genau auf den scheint aber die Geschäftsführung Ihres Wunschmandanten immer wieder Wert zu legen, ohne dass jemals klar würde, worüber Ihre Konkurrenten überhaupt promoviert haben.

Oder ist das alles Unsinn und halb so wild? Rankings, die an dieser Stelle schon angesprochenen „Briefe und Siegel für Hase und Igel“ haben für Sie keine Bedeutung? Und Sie gehören auch nicht zu denen, die bei Kollegeneinladungen als erstes nachschauen, welche Sozietät sonst noch auf dem Verteiler steht?

Wir sind gespannt, was „Ichiban“ für Ihre Praxis bedeutet. Für das Kanzleiforum-Team grüßt

Ihre

Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung

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