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Als Wirtschaftsredakteurin und Anwältin habe ich den elektronischen Fortschritt bisher vor allem als Segen empfunden. So erinnere ich mich noch gut an meine erste Zeit als NJW-Schlussredakteurin, in der ich alle (alle!) Heftkorrekturen per Hand ausführen musste. Rechtschreibprogramme? Fehlanzeige. Und auf jeden übersehenen Fehler folgte nahezu zwangsläufig die Beschwerdepostkarte, die natürlich gleich an die Niederlassungsleitung gerichtet war.

Später dann Handys und Smartphones; welch eine Erleichterung, nicht erst in letzter Sekunde vor Ort von jedem ausgefallenen Termin zu erfahren! Und Mails? Musste man ja nicht ständig abrufen. Aber schon an diesem Punkt meldeten sich die ersten warnenden Stimmen: Viele Kolleginnen und Kollegen taten genau das doch. In Sitzungen, wenn es nicht mehr ganz so spannend war. Oder sie rauschten hinaus , sobald es in Ihren Taschen vibrierte. Nach aktuellen Studien schaut jeder Smartphone-Besitzer im Schnitt 80mal täglich auf sein Gerät. Muss das sein?

Mittlerweile hat die Entwicklung Ausmaße erreicht, bei der auch das nur noch für ein müdes Lächeln sorgt. Legal Process Outsourcing und andere Phänomene, auf die wir noch zurückkommen sollten, haben jedenfalls eines gemeinsam: Sie nehmen dem Anwaltsmittelständler einen Teil des eigenen Kunsthandwerks aus der Hand. Unlängst habe ich eine Runde von Wirtschaftsanwälten moderiert, aus der heraus neue Zukunftsprognosen diskutiert wurden. In 30 Jahren, so war dort zu hören, werde man unsere herkömmliche Subsumtionsarbeit locker durch Elektronikprogramme ersetzen können. Anwältinnen und Anwälte seien dann vor allem als Interpretierende gefragt.

Unsere Nachfolger(innen) als „Röntgenanwälte im Fachanwaltszentrum“ – verlockende Aussichten oder Huxleyscher Albtraum? Wir sind gespannt auf Ihre Meinung!

Viele Grüße aus Frankfurt,
Ihre
Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung

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