Wie ein Sturm ist die Nachricht vom britischen Austrittsvotum am 23. Juni durch die EU gefegt,
auch durch die deutschen Anwaltskanzleien. International aufgestellte Sozietäten kämpfen seitdem mit teilweise heftigen Böen – angefangen vom großen Londoner Office mit dem für ganz Europa zuständigen Back Office über die Frage der fortgesetzten Absetzbarkeit örtlicher Schulgebühren bis hin zur Vergütung deutscher Anwälte in Pfund … als einer Währung auf Talfahrt. Wie aber ist die Stimmung ansonsten?
„Es wird extrem viel darüber geredet,
und wir haben natürlich eine Arbeitsgruppe, aber die eigentlichen Auswirkungen kommen wohl erst später“, heißt es dazu aus einer US-Kanzlei. „Ins operative Geschäft spielt der Brexit trotz allem noch nicht entscheidend hinein“, ergänzt eine Top 20-Kanzlei – selbst wenn entsprechende langfristige Strategien von Unternehmen schon jetzt abgefragt werden. Viele Wirtschaftsanwälte rechnen damit, dass es in einem Jahr „richtig rund geht“ und die Beratungswelle dann länger anhält – „ein so komplexes Knäuel an unmittelbar und mittelbar geltendem EU-Recht, wie davon betroffen ist“.
Und dann sind da die Partikularsorgen:
Wie schnell können für die Steuerrechtler die Doppelbesteuerungsabkommen verhandelt werden? Was wird im grünen Bereich aus den Gemeinschaftspatenten? Werden rückwirkend Marken „weggeschossen“? Welche Zukunft erwartet die Familienrechtler mit Blick auf Rom III? Umgekehrt die Briten: Werden Sie an den Universitäten zu Ausländerkündigungen und Inländerquoten greifen? Entsprechendes deutet sich an und könnte Konsequenzen für die Breite unserer eigenen Juristenausbildung haben. Überhaupt: Sind Sie als Kanzlei eine LLP? Wenn ja, werden Sie sich das mit der Betonung auf „Sturm“ oder „Wasserglas“ ja vielleicht auch gerade überlegen.
Schreiben Sie uns doch einmal, wie Sie die Lage wenige Monate nach dem Votum wahrnehmen. Darauf freut sich gemeinsam mit dem Kanzleiforum-Team
Ihre
Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung