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Unlängst berichtete mir der Seniorpartner einer süddeutschen Strafverteidigerkanzlei von einem prestigeträchtigen, aber äußerst aufwändigen Mandant: Eine Pflichtverteidigung hatte ihn ein Dreivierteljahr lang zeitlich fast komplett blockiert, weitere Personal- und Sachressourcen der Sozietät in Anspruch genommen und einige Opportunitätskosten verursacht. Als er dafür schließlich einen Gesamtbetrag von 65.000 Euro abrechnen wollte, reagierte der mit der Sache befasste Richter empört: Das sei ja so viel, wie er selbst in einem ganzen Jahr verdiene! Honorar veranschlagen – ein schwieriges, zuweilen frustrierendes Thema.

Es beginnt bei der Prüfung, ob Sie es sich von Fall zu Fall überhaupt leisten können, den RVG-Bereich (wenn er denn nicht ausnahmsweise der lukrativere ist) zu verlassen. Anschließend stellt sich die Frage, wofür. Welchen Ansatz verfolgen Sie denn stattdessen? Und den kommunizieren Sie dann – wie? Das heißt konkret: Wen vertreten Sie? Je finanzstärker die Mandantschaft, je finance-näher das Rechtsgebiet, umso höher sind Ihre Chancen, sich alternativ zu positionieren. Wobei Sie sich ja auch nach RVG mit vereinbartem Streitwert oder Leistungsvolumen bezahlen lassen können, wenn Sie nicht gleich auf Zeitvergütungs- oder Festpreismodelle umschwenken möchten.

Und nun die Argumente: Verweisen Sie zum einen auf die objektive Komplexität der Aufgabe. Ergänzend sollten Sie auch Ihr Umfeld in Bezug nehmen, das heißt, den Ort, die Branche, das Rechtsgebiet, mit anderen Worten: den Markt, in dem Sie und ihr Gegenüber sich bewegen. Und in dem bestimmte Gepflogenheiten herrschen. Zum anderen vergessen Sie sich selbst als handelndes Subjekt nicht. Über welche besondere Qualifikation verfügen Sie und Ihre (Netzwerk-)partner? Notfalls stellen Sie sich vor, Sie seien wieder sehr jung, ebenso dynamisch und säßen in einem Bewerbungsgespräch!

Was sagen Sie da in der Praxis?

Für das Kanzleiforum-Team grüßt

Ihre

Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung

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