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Um etwas gegen die Rattenplage in Hanoi zu tun,

lobten dereinst die französischen Kolonialherren eine Fangprämie aus. Das Ergebnis war – ein Aufblühen der einheimischen Rattenzucht. Anreizsysteme, so lehrt dieses Beispiel von Rolf Dobelli, sind eine ambivalente Sache. „Menschen tun, wofür man sie belohnt“, bringt es Rechtsanwalt und Kanzleiforum-Beirat Dr. Andreas Schnee-Gronauer auf den Punkt, aber das beinhaltet eben auch eine unerwünschte Reaktion auf Fehlanreize.

Damit nicht genug: In der Kanzleientwicklung gibt es immer wieder auch solche Sozietäten, die an zentraler Stelle ganz auf Leistungsanreize verzichten. Da bedeutet dann die Bereitschaft, Managing Partner zu werden, im Wesentlichen eines: nämlich eine Mandats- und Umsatzeinbuße. Wer die Handbuchsubmissionen der Sozietät übernimmt, dem schenken die Kollegen vor allem ein weiteres: Mitleid. Beide Beispiele habe ich erst in den letzten Tagen und Wochen erlebt – und die Aufzählung lässt sich für die anwaltliche Betreuung anderer Themen mühelos fortschreiben.

Eine Herausforderung ist

das nun vor allem dort, wo die Belohnung von Leistungsbeiträgen nach Umsatz bzw. Ertrag erfolgt. Schnee-Gronauer empfiehlt für diese Fälle ein „multivariates Anreizsystem“, in dem neben fakturiertem Umsatz, Deckungsbeitrag u.a. auch ein Stück des Partnerkuchens – hier: – auf Publikationen entfällt.

Was aber wäre,

wenn man stattdessen Solidarität und Cross-Selling von vorneherein stärker belohnte und alle Partner nach Köpfen gleich vergütete? Oder wenigstens ein so genanntes Lockstep-System einführte, bei dem sich die Höhe der Vergütung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtete? Welche weiteren Effekte erzielte man dann?

Auf Ihre Erfahrungen freut sich gemeinsam mit dem gesamten Kanzleiforum-Team

Ihre

Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung

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