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Die Meinungen im Anwaltsmittelstand über den Stellenwert dieses Geschäftsentwicklungs-Instruments gehen weit auseinander. So ist der oben zitierte Eingangssatz der O-Ton eines sehr erfolgreichen Münchener Einzelanwalts. Ich kenne viele Kolleginnen und Kollegen, die darüber nur den Kopf schütteln würden. Aber wenn – dann wie anders? Die Alternativen sind mannigfaltig. Sie reichen vom losen Alumni-Stammtisch über Lunchreihen bis hin zu teuren, exklusiven internationalen Verbänden, in denen Hospitationen entsprechend lukratives Empfehlungsgeschäft einbringen sollen.

Sollte man sich besser einem Non Profit-Netzwerk anschließen? Oder taugt nichts, was nichts kostet? Immerhin kann sich ein Verband für einen Jahresmitgliedsbeitrag von 6.000 £ einen General Manager, eine Assistentin und eine gemeinsame HR-Publikation leisten, so dass die leidigen Ehrenamtsdiskussionen unter den gestressten Mitgliedern entfallen. Und wie hält man es am besten mit der Rechtsgebiets- und Branchenzuordnung: Bleiben Sie lieber unter sich, oder haben Sie bessere Erfahrungen mit dem Blick über den Zaun gemacht?

Last but not Least : Da sind wir doch alle Kammermitglieder, außerdem gibt es z. B. für die Anwälte den DAV und für die verstärkt international tätigen Kollegen die IBA.

Spielen diese Institutionen für Sie eine Rolle ? Wir sind sehr gespannt, von Ihnen zu lesen …

Aus Frankfurt grüßt Sie auch heute wieder
Ihre
Rechtsanwältin Dr. Anette Hartung

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